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Ärztliche Versorgung

In kompetenten Händen

Für die ärztliche Betreuung im Wiesliacher oekas können die BewohnerInnen ihren Hausarzt aus der Region behalten. Wie arbeiten mit mehreren Hausärzten Hand in Hand. Auf Wunsch der BewohnerInnen und nach Absprache mit dem bisherigen Hausarzt kann die medizinische Betreuung auch vom Heimarzt des Wiesliacher oekas, Herrn Dr. med. Stefan Zinnenlauf, übernommen werden.

 

Herr Dr. med. Stefan Zinnenlauf praktiziert seit Jahren in Witikon und ist deshalb vielen Witikern bereits bekannt. Mehr über Herrn Dr. Zinnenlauf erfahren Sie unter: www.hausaerzte-witikon.ch

 

Begleiteter Suizid

Der Stiftungsrat des OEKAS Wiesliacher (eine Stiftung der evangelischen Kirchgemeinde und der römisch-katholischen Pfarrei Witikon) unterstützt keinesfalls die Selbsttötung mit Unterstützung von Sterbehilfe Organisationen. Höchste Priorität hat für uns die Suizid Prävention durch frühzeitiges Erkennen von Suizid Gedanken und Aufzeigen von Alternativen als Bestandteil unsres Sicherheitskonzepts. Dadurch möchten wir, wenn immer möglich, das Leben unserer Bewohnerinnen und Bewohner bis zu einem natürlichen Ende unterstützen und begleiten.

 

In unserm Leitbild steht:

 

«Wir ermöglichen in unserem Haus ein Sterben in Würde und Geborgenheit. Dazu gehören eine palliative Behandlung und wenn gewünscht auch eine seelsorgerische Begleitung.»

 

Die Autonomie unserer Bewohnerinnen und Bewohner hat für uns einen hohen Stellenwert. Der Wunsch nach Suizid-Beihilfe kommt selten vor, im Gegensatz zum Wunsch nach Sterbehilfe (z. B. Verzicht auf lebensverlängernde Massnahmen, genügend Schmerzmittel etc.). Kommt eine urteilsfähige Bewohnerin oder Bewohner unserer Institution, die/der nicht an einer psychischen Erkrankung leidet, nach reiflicher Überlegung und Beratung zum wiederholt geäusserten Schluss, dass der assistierte Suizid mit Unterstützung einer Sterbehilfe-Organisation für sie/ihn der einzig gangbare Weg ist, soll diese Person unser Haus und damit seine vertraute Umgebung zum Sterben nicht verlassen müssen. Dies wäre eine Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes und nach Meinung des Stiftungsrates zutiefst unmenschlich und unchristlich. Nur in dieser ausserordentlichen Situation würde er deshalb den Entschluss dieser Person akzeptieren.

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